Diese Informationen gelten nur für unsere Saisonkunden.
Wichtig: Beim Kranen müssen Sie oder ein von Ihnen Beauftragter anwesend sein. Unbegleitetes Kranen können wir leider nicht anbieten. Falls kein Vertrauter aushelfen mag, wenden Sie sich bitte gerne an unseren Partnerbetrieb, die ▶DAVIDSWERFT.
Unsere Preise werden einheitlich gemäss sog. Formalparameter berechnet, z.B. dem Hakengewicht des Schiffes. So können Sie sich vorab über die Preise informieren, und es gibt keine Überraschungen am Krantag. Um trotzdem eine gewisse Steuerung zu ermöglichen, bieten wir Tarife für die Ausführung an. Diese werden auf unserer ▶ allgemeinen Preisliste näher erläutert.
In unserem ▶Online-Terminplaner◀ können Sie Ihren Krantermin direkt vormerken. Auch das Mastlegen/stellen durch unseren Bootsbaupartner kann hier bequem beauftragt werden.
Bei diesen Terminen können Schiffe bis ca. 8-9 Tonnen Gesamtgewicht gekran werden. Hierfür ungünstige Schiffsabmessungen reduzieren dies, z.B. ein hoher Tiefgang. Falls Ihr Schiff diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss es stattdessen beim Grosskraneinsatz teilnehmen. Bitte sprechen Sie in diesem Falle rechtzeitig unseren Hafenmeister an.
Für unsere Kunden bestellen wir bei Bedarf zum Anfang und Ende der Wintersaison einen 120t-Mobilkran. Dieser Termin ist für Schiffe mit einem Gewicht von 7 t und mehr oder anderen, besonderen Voraussetzungen vorgesehen. Bitte halten Sie in Zweifelsfällen kurz Rücksprache mit unserem Hafenmeister. Nach Einführung unseres neuen Kranwagens (2024) wird dieser Termin voraussichtlich in Zukunft entfallen.
Lange Masten, z.B. von Segelschiffen, müssten vor dem Kranvorgang abgebaut werden. Mit stehendem Mast können wir kein entsprechendes Schiff kranen, die Technik gibt das nicht her. Für unsere Saisonkunden steht ein Mastenkran kostenlos zur Verfügung. Sie können das Mastlegen selber organisieren oder sich von unserem Partnerbetrieb ▶DAVIDSWERFT unterstützen lassen. Das unterstützte Mastlegen findet zwei bis drei Werktage vor dem Kranen statt.
Wenn besondere, zwingende Umstände vorliegen, kann Ihr Schiff beim Fremdkrantermin in Ausnahmefällen mit stehendem Mast gekrant werden. Bitte lassen Sie sich dazu von unserem Hafenmeister beraten. Dies führt in jedem Falle zu ganz erheblichen Mehrkosten, mit mindestens einer Verdopplung der Krangebühren muss gerechnet werden.
Für die Mastenlagerung steht ein Regal im Freilager zur freien Verfügung. Die Lagerung in der Halle muss angemeldet werden, da die Plätze begrenzt sind. Der Kostenbeitrag ist in unserer Kundenpreisliste aufgeführt, einsehbar im Hafenmeisterbüro oder per Liegeplatzanfrage. Der Mast darf nur durch unsere Personal ins Hallenlager gebracht bzw. herausgeholt werden.